Träger des Naturparks
Die Verwaltung (Trägerschaft) für den Naturpark Zittauer Gebirge wird durch den Naturpark Zittauer Gebirge e. V. wahrgenommen. Grundlage dafür ist die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und dem Naturpark Zittauer Gebirge e. V. vom 05.05.2019. Zu seinen Mitgliedern gehören die Große Kreisstadt Zittau, die Stadt Seifhennersdorf, die Gemeinenden Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Kurort Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Olbersdorf, der Kurort Oybin sowie der Landkreis Görlitz. Die Gründung des Vereins erfolgte am 14.01.2013 und ist unter der Vereinsregisternummer VR 5944 beim Amtsgericht Dresden eingetragen.
Vereinsvorsitzender: Frank Peuker (Bürgermeister der Gemeinde Großschönau)
Stellvertretende Vereinsvorsitzende: Kati Wenzel (Bürgermeisterin der Gemeinde Kurort Jonsdorf)
Mit dem Zweck der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde ist der Verein als gemeinnützig anerkannt.
Vereinsvorsitzender: Frank Peuker (Bürgermeister der Gemeinde Großschönau)
Stellvertretende Vereinsvorsitzende: Kati Wenzel (Bürgermeisterin der Gemeinde Kurort Jonsdorf)
Mit dem Zweck der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde ist der Verein als gemeinnützig anerkannt.
Geschäftsstelle Naturpark Zittauer Gebirge e.V.
Windgasse 9
02799 Großschönau, OT Erholungsort Waltersdorf
Telefon: 035841-38696
Mail: zittauergebirge@naturpark-verein.de
Geschäftsführer: Alexander Illig
02799 Großschönau, OT Erholungsort Waltersdorf
Telefon: 035841-38696
Mail: zittauergebirge@naturpark-verein.de
Geschäftsführer: Alexander Illig
Naturparkverordnung
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über den Naturpark Zittauer Gebirge vom 4. Dezember 2007.
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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Naturparks Zittauer Gebirge vom 20. März 2008
PDF
Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Änderung der Verordnung über den „Naturpark Zittauer Gebirge“ vom 26. März 2019
Diese Verordnung erklärt den Naturparkverein Zittauer Gebirge e.V. als den Träger des Naturparks.
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Eine der wichtigsten Aufgaben innerhalb der Naturparkverordnung Zittauer Gebirge ist die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeption.
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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Naturparks Zittauer Gebirge vom 20. März 2008
Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Änderung der Verordnung über den „Naturpark Zittauer Gebirge“ vom 26. März 2019
Diese Verordnung erklärt den Naturparkverein Zittauer Gebirge e.V. als den Träger des Naturparks.
Eine der wichtigsten Aufgaben innerhalb der Naturparkverordnung Zittauer Gebirge ist die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeption.

